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Sauerei am Spielplatz!!!

Auf unserem Spielplatz wurden kürzlich obszöne Schmierereien entdeckt. Immer wieder findet man auch Müll neben dem (fast leeren) Abfallbehälter! Muss das sein? Wer macht so etwas?
Wir weisen auf die gesetzliche Lage hin: Das Beschmieren öffentlicher Einrichtungen ist eine Sachbeschädigung und stellt eine Straftat gem. § 303 StGb dar. Der DEV Sittendorf ersucht um Hinweise und wird im Wiederholungsfall bei der Polizei Anzeige erstatten.

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Die Dorferneuerung bringt Schwung ins Land! | anton.lang@hotmail.com

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